In der probezeit sind arbeitnehmer ohne angabe von gründen kündbar aber gilt das auch bei schwangeren. Der kündigungsschutz besteht ab beginn der schwangerschaft auch wenn die gekündigte arbeitnehmerin erst nachträglich erfährt dass sie im zeitpunkt der kündigung bereits schwanger war. Kündigungsschutz für schwangere gilt auch in der probezeit 29 03 2011 11 41 uhr dpa tmn schwangere haben einen kündigungsschutz auch während der probezeit.